Der nächste allgemeine Integrationskurs beginnt voraussichtlich im Januar 2025.
Außerdem planen wir derzeit einen Zweitschriftlerner-Kurs. Wen Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bei uns im Büro.
Anspruchsberechtigt sind unter anderem Personen, die einen vorübergehenden Schutz gem. § 24 AufenthG erhalten. Dies gilt unter bestimmten Umständen auch für sogenannte Drittstaatsangehörige, die sich für einen längeren Zeitraum (beispielsweise ein Studium) in der Ukraine aufgehalten haben.
Bitte beachten Sie, dass die kommunalen Ausländerbehörden für die Entscheidung über die Zugehörigkeit zu dieser Personengruppe zuständig sind.
Die Zulassung zu den Integrationsangeboten erfolgt auf Antrag bei der jeweils zuständigen Regionalstelle des BAMF über die Volkshochschule. Kommen Sie bei uns vorbei und wir beraten Sie, welche Möglichkeiten des Kursbesuchs Sie haben.
Weitere Informationen zu Einreise und Aufenthalt in Deutschland für Menschen aus der Ukraine finden Sie in mehreren Sprachen ständig aktualisiert auf der Homepage des BAMF unter www.bamf.de.
Weitere amtliche Informationen zur Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine / Інформація про допомогу українським біженцямe / Информация о помощи украинским беженцам / Information on help for Ukrainian refugees: https://zugportal.de/collection-type/collection/4wTb0baXrhZTCLqrKVfZca
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